📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Technologie

Berliner Gericht verbietet WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

Das Landgericht Berlin hat WhatsApp untersagt, personenbezogene Daten deutscher Nutzer an den Mutterkonzern Facebook weiterzugeben. Das Urteil betrifft die Art und Weise, wie 2016 eine Zustimmung zur Datenverknüpfung eingeholt wurde.

9. Juni 2026
Berliner Gericht verbietet WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

Das Landgericht Berlin hat WhatsApp die Weitergabe personenbezogener Daten deutscher Nutzer sowie von Informationen über Nicht-Nutzer an den Mutterkonzern Facebook untersagt. Die am 23. Februar veröffentlichte Entscheidung ist Teil eines langjährigen Rechtsstreits, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengt hat.

Das Gericht kritisierte insbesondere die Art und Weise, wie WhatsApp im Sommer 2016 die Zustimmung der Nutzer zu neuen Nutzungsbedingungen einholte. Nutzer seien durch Push-Nachrichten und Hinweise auf der Webseite unter Druck gesetzt worden, neuen Bestimmungen zuzustimmen, die einen umfangreichen Datenaustausch zwischen den Plattformen vorsahen. Als besonders kritisch wurde die Klausel bewertet, die Nutzer zur pauschalen Bestätigung verpflichtete, dass sie berechtigt seien, alle Telefonnummern aus ihren Adressbüchern weiterzugeben – auch die von Personen, die WhatsApp gar nicht nutzen.

Neben dem Verbot der Datenweitergabe erklärte die Kammer auch bestimmte Klauseln der damaligen Datenschutzerklärung für unzulässig. WhatsApp darf diese Bestimmungen gegenüber Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht mehr anwenden oder sich darauf berufen. Dies stärkt die Position von Verbraucherschützern, die seit Jahren argumentieren, dass globale Konzerne ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht losgelöst von lokalen Verbraucherschutzstandards gestalten können.

Das Urteil stellt jedoch keinen vollständigen Erfolg für den vzbv dar. Einen wesentlichen Teil der Klage wies das Gericht ab: Die Forderung, WhatsApp zu verpflichten, aktiv auf Facebook einzuwirken, bereits übertragene Daten zu löschen und dies nachzuweisen. Hier sah das Gericht offenbar keine Rechtsgrundlage. Für Betroffene bedeutet dies, dass der bereits in der Vergangenheit erfolgte Datenfluss vorerst unwiderruflich bleibt, auch wenn die zugrundeliegende Zustimmung nun als rechtswidrig gilt.

Originalquelle: heise.de