Kritik an Berliner Hochschulgesetzen: "Repression statt Opferschutz"
Studentenvertretungen in Berlin kritisieren Pläne zur Wiedereinführung von Ordnungsrecht an Hochschulen scharf. Sie befürchten, dass Studierende wegen politischer Aktionen exmatrikuliert werden könnten.

Studentenvertretungen mehrerer Berliner Hochschulen haben die Pläne des Senats zur Wiedereinführung des Ordnungsrechts mit der Möglichkeit der Exmatrikulation für gewalttätige Studierende scharf kritisiert. In einem offenen Brief warnen sie vor einer „Gesinnungskontrolle und politischen Sanktionen von Studierenden“ und sehen darin „Repression statt Opferschutz“.
Das Ordnungsrecht war 2021 vom damaligen Senat abgeschafft worden. Nach einem antisemitischen Angriff auf einen jüdischen Studenten im Februar drängte vor allem die CDU auf eine Rückkehr zu härteren Maßnahmen. Der schwarz-rote Senat will damit Gewalttätern den Ausschluss vom Studium ermöglichen.
Der nun präzisierte Gesetzesentwurf sieht Sanktionen bis zur Exmatrikulation vor, wenn Studierende körperlich gewalttätig oder sexuell belästigend handeln oder dazu aufrufen oder drohen. Voraussetzung soll eine strafrechtliche Verurteilung sein. Ausgebaut wird auch das Hausrecht der Hochschulen, die nun bis zu neunmonatige Hausverbote verhängen können.
Die Studentenvertreter halten die Änderungen für unzureichend, um die Gefahren auszuräumen. Sie befürchten, dass das Ordnungsrecht zur Einschränkung von Protesten missbraucht werden könnte, etwa indem Sitzblockaden als Gewalthandlungen gewertet würden. Die Jusos und die Grüne Jugend teilen die Kritik und fordern stattdessen bessere Präventionsarbeit statt Repressionen für politisches Engagement.
Auch die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus kritisiert den Entwurf. Tobias Schulze, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, erklärte, dass der Gesetzesentwurf keinen Beitrag zum Opferschutz leiste und demokratische Rechte von Studierenden gefährde.