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Verbraucher

Bestway-Pools: Vergleich in Sammelklage wegen Konstruktionsmängel

Ein Vergleich in einer Sammelklage betrifft Bestway-Aufstellpools ab 48 Zoll Höhe. Bestimmte Produkte, die seit 2008 gekauft wurden, könnten Anspruch auf Leistungen haben.

4. August 2026
Bestway-Pools: Vergleich in Sammelklage wegen Konstruktionsmängel

Das U.S. District Court für den nördlichen Distrikt von Illinois hat einem Vergleich in einer Sammelklage zugestimmt, die Bestway-Aufstellpools betrifft. Die Klage richtet sich gegen bestimmte Modelle ab einer Höhe von 48 Zoll, die seit 2008 hergestellt wurden und über nach außen gerichtete Gurte an den vertikalen Stützen verfügen.

Die Kläger behaupten, dass diese Pools Mängel in der strukturellen Integrität und Stabilität aufweisen. Es wird geltend gemacht, dass die Poolwände nach innen bogen oder die Stützstrukturen versagten. Die Sammelklage umfasst Aufstellpools, die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 27. Juli 2023 in den USA erworben wurden und mindestens 48 Zoll hoch sind.

Im Rahmen des Vergleichs wird Bestway berechtigten Klägern eine Entschädigung zahlen. Die genaue Höhe der Entschädigung ist noch nicht festgelegt und hängt von der Anzahl und Gültigkeit der eingereichten Ansprüche ab. Das Unternehmen bestreitet sämtliche Vorwürfe und lehnt jegliche Haftung ab.

Berechtigte Kläger können bis zu einer festgelegten Frist über die Website des Vergleichsverwalters oder per Post einen Anspruch geltend machen. Ein Kaufnachweis kann erforderlich sein. Weitere Informationen und Anweisungen zur Einreichung von Ansprüchen sind auf der Website des Vergleichsverwalters oder in den Gerichtsakten verfügbar.

Originalquelle: prnewswire.com