Bombay High Court erlässt dynamische einstweilige Verfügung gegen Film-Piraterie
Das Bombay High Court hat eine dynamische Verfügung erlassen, um die unautorisierte Verbreitung des Films Ramayana im Internet zu unterbinden.
Das Bombay High Court hat am 2. November eine dynamische einstweilige Verfügung gegen die unautorisierte Aufnahme und Verbreitung des Films Ramayana erlassen. Die Anordnung untersagt nicht identifizierten Personen und digitalen Plattformen das Streaming oder die Bereitstellung des Filmmaterials ohne entsprechende Rechte.
Die Entscheidung verpflichtet Internetdienstanbieter und Plattformbetreiber dazu, urheberrechtsverletzende Links und Spiegel-Websites nach einer schriftlichen Mitteilung durch den Rechteinhaber, Godpower Media Private Limited, zu sperren. Das Unternehmen hatte den Antrag gestellt, nachdem zuvor internes Material illegal veröffentlicht worden war. Die Produktion der beiden Filmteile ist mit einem Budget von insgesamt 4.000 Crore Rupien veranschlagt.
Der Richter Madhav Jamdar erkannte die begründete Befürchtung des Klägers an, dass das Werk nach der Kinopremiere am 5. November illegal abgefilmt und verbreitet werden könnte. Große Plattformbetreiber wie Google haben zugesichert, bei entsprechenden Hinweisen zeitnah zu reagieren.
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen einstweiligen Verfügung ermöglicht das dynamische Modell den Rechteinhabern, neu auftauchende Piraterie-Links kontinuierlich zur Sperrung zu melden, ohne für jeden Einzelfall erneut das Gericht anrufen zu müssen. Die nächste Anhörung findet am 16. Dezember statt.