Bombay High Court ordnet Entfernung von Inhalten an, die Shruti Haasans Persönlichkeitsrechte verletzen
Das Bombay High Court hat Social-Media-Plattformen angewiesen, anstößige Inhalte bezüglich der Schauspielerin Shruti Haasan zu entfernen. Das Gericht stellte einen sehr starken vorläufigen Fall für den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte fest.

Das Bombay High Court hat eine einstweilige Anordnung erlassen, die Social-Media-Plattformen zur Entfernung von anstößigen Inhalten mit der Schauspielerin Shruti Haasan verpflichtet. Das Gericht befand, dass Haasan einen "sehr starken vorläufigen Fall" für den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte dargelegt hat.
Die von Haasan eingereichte Klage fordert 15 Crore Rupien (ca. 1,8 Millionen US-Dollar) Schadensersatz. Die Schauspielerin wirft die unbefugte Nutzung ihres Namens, Bildes, ihrer Ähnlichkeit und Stimme vor und nennt die Erstellung von nicht autorisierten Merchandise-Artikeln, KI-generierten Deepfakes und sexuell expliziten Inhalten.
Haasan hat 18 Beklagte verklagt, darunter Social-Media- und E-Commerce-Plattformen, Anbieter von KI-Chatbots und Plattformen zur Buchung von Prominenten. Der Fall beinhaltet auch Vorwürfe der Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte als Darstellerin nach dem Urheberrechtsgesetz.
Dieses Urteil unterstreicht einen wachsenden Trend rechtlicher Schritte in Indien zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von öffentlichen Personen, insbesondere angesichts fortschrittlicher KI-Technologien, die Deepfakes und synthetische Medien erstellen können. Zahlreiche Prominente haben ähnliche rechtliche Wege beschritten, um den Missbrauch ihrer Identität zu verhindern.