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Bombay High Court lässt Klage gegen Google wegen Persönlichkeitsrechten zu

Der High Court in Bombay hat Sukhwinder Kaur, bekannt als Radhe Maa, die Erlaubnis erteilt, Google und weitere Parteien wegen angeblich diffamierender Online-Inhalte zu verklagen.

28. Oktober 2026

Richter Abhay Ahuja erteilte am 9. Oktober die Genehmigung, das Verfahren gemäß Clause XII der Letters Patent von 1865 einzuleiten. Damit ist der Weg frei für eine zivilrechtliche Klage am High Court in Mumbai gegen Google LLC und weitere beteiligte Parteien.

Die als spirituelle Anführerin bekannte Klägerin macht geltend, dass Online-Inhalte ihren Ruf geschädigt und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hätten. Ihre Rechtsvertreter begründeten den Gerichtsstand in Mumbai mit ihrem dortigen Wohnsitz und ihrem karitativen Wirken. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Plattformen durch Nutzer in der Stadt Werbeeinnahmen generieren.

Die Entscheidung des Gerichts beschränkt sich rein auf die prozessuale Frage der Zuständigkeit. Ob eine tatsächliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, wurde in diesem Stadium noch nicht geprüft und wird Gegenstand der weiteren Verhandlungen sein.

Originalquelle: medianama.com