Gericht in Mumbai weist Metas Antrag auf Gerichtsstandverlegung nach Kalifornien ab
Das Bombay High Court hat entschieden, dass die Klage von Blink Digital gegen Meta wegen Kontosperrungen vor einem indischen Gericht verhandelt wird.
Das Bombay High Court hat den Antrag von Meta abgelehnt, einen Rechtsstreit mit der Werbeagentur Blink Digital an ein Gericht in Kalifornien zu verweisen. Der Streit entzündete sich am 4. August, als Meta mehrere Geschäftskonten sowie rund 9.000 Anzeigenkonten der in Mumbai ansässigen Agentur mit Verweis auf Richtlinienverstöße deaktivierte.
Richter Sandeep Marne entschied am 27. Oktober, dass kalifornische Gerichte nicht befugt seien, die Einhaltung indischer IT-Gesetze und Vermittlervorschriften zu beurteilen. Da die indische Tochtergesellschaft von Meta ebenfalls in den Rechtsstreit involviert ist und ihren Sitz in Mumbai hat, könne das Unternehmen die örtliche Zuständigkeit nicht durch vertragliche Klauseln ausschließen.
Blink Digital fordert die Wiederherstellung seiner Konten sowie Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde Rupien. Die Agentur kritisiert, dass sie ohne vorherige Ankündigung oder Begründung von der Plattform ausgeschlossen wurde. Meta hingegen wirft der Agentur vor, gegen Sicherheitsstandards verstoßen und betrügerische Inhalte beworben zu haben.
Mit dem Beschluss bleibt das Verfahren in Indien. Das Urteil verdeutlicht die juristische Debatte darüber, inwieweit globale Technologiekonzerne durch ihre Geschäftsbedingungen die Anwendbarkeit lokaler Gesetze und die Zuständigkeit nationaler Gerichte einschränken dürfen.