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Rundfunkbeitrag: Befreiungsmöglichkeiten für Studierende in schwieriger Wirtschaftszeit

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert Studierende über ihre Möglichkeiten zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Insbesondere BAföG-Empfänger können eine Befreiung beantragen.

17. Oktober 2026
Rundfunkbeitrag: Befreiungsmöglichkeiten für Studierende in schwieriger Wirtschaftszeit
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Köln – Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten informiert der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Studierende über bestehende Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten vom Rundfunkbeitrag. Diese Initiative richtet sich insbesondere an Personen, die zum Start des Wintersemesters 2022/2023 in ihre erste eigene Wohnung oder ein Studentenwohnheim ziehen.

Grundsätzlich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu entrichten. Für Wohngemeinschaften besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten zu teilen, indem nur ein volljähriger Bewohner angemeldet wird. Der Beitragsservice betont die Wichtigkeit, sich rechtzeitig um Ummeldungen und Mitteilungen zu kümmern, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Studierende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern wohnen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Beitrag beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare und detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Beitragsservice verfügbar. Für internationale Studierende werden die Informationen auch in englischer Sprache angeboten.

Der Beitragsservice bündelt alle relevanten Informationen für Studierende auf der Webseite rundfunkbeitrag.de/studierende. Dort finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die notwendigen Antragsunterlagen zur Online-Einreichung und zum postalischen Versand.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de