Rundfunkbeitrag steigt ab August 2021 auf 18,36 Euro
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat beschlossen. Die neue Beitragshöhe wird ab August 2021 erhoben.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beginnt ab August 2021 mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags in neuer Höhe von 18,36 Euro pro Monat. Die Anpassung basiert auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 20. Juli 2021 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro monatlich angehoben wird. Der Beitragsservice setzt diese Entscheidung um und leitet die Einziehung des erhöhten Beitrags Ende August ein.
Die Entscheidung des Gerichts folgte auf die Feststellung, dass das Land Sachsen-Anhalt mit der Absage einer Landtagsabstimmung über einen Medienänderungsstaatsvertrag im Dezember 2020 gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen hatte. Ursprünglich sah dieser Staatsvertrag eine Anpassung des Beitrags zum 1. Januar 2021 vor.
Der Beitrag wurde zuletzt zum 1. Januar 2021 nicht angepasst, da der notwendige Staatsvertrag nicht ratifiziert wurde. Nun gilt für alle Haushalte und Betriebsstätten der neue Beitragssatz von 18,36 Euro, der den bisherigen Satz von 17,50 Euro ablöst. Der Beitragsservice hat eine FAQ-Seite eingerichtet, um Fragen zu dieser nachträglichen Anpassung zu beantworten.