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Rundfunkbeitrag: Was Studierende und Auszubildende jetzt wissen sollten

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert über die Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende zum Semesterstart.

8. Juni 2026
Rundfunkbeitrag: Was Studierende und Auszubildende jetzt wissen sollten
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Köln – Mit Beginn des Sommersemesters beziehen viele Studierende eine neue Wohnung und stehen vor der Frage nach dem Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio klärt auf.

Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig, unabhängig von der Personenzahl oder vorhandenen Geräten. Derzeit beträgt dieser 18,36 Euro pro Monat und wird vierteljährlich gezahlt.

Eine Person muss die Wohnung beim Beitragsservice anmelden und den Beitrag entrichten. Alle weiteren volljährigen Bewohner werden angeschrieben und gebeten, ihre Angaben zu bestätigen. Dies kann online oder per Antwortbogen erfolgen.

Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. Die Befreiung gilt jedoch nur für den Antragsteller und dessen Familie, nicht für Mitbewohner, sofern diese nicht ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen.

Zieht die Hauptzahlende Person aus, muss eine andere Person die Wohnung neu anmelden, da die Beitragsnummer personenbezogen ist. Bei einem Umzug sollte die neue Adresse mitgeteilt oder die alte Wohnung abgemeldet werden, falls man in eine bereits zahlende Wohnung zieht.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de