Business Development Bank of Canada erläutert die Beleihungsgrenze
Kanadas Entwicklungsbank BDC hat eine klare Definition und ein Berechnungsbeispiel für die Beleihungsgrenze (Loan-to-Value ratio) veröffentlicht, ein Schlüsselfaktor für die Unternehmensfinanzierung.

Die Business Development Bank of Canada (BDC) hat die Beleihungsgrenze (Loan-to-Value ratio, LTV), eine Schlüsselgröße für die Unternehmensfinanzierung, klar definiert. Dieses Verhältnis gibt an, welcher Anteil des Wertes einer als Sicherheit hinterlegten Vermögens durch einen Kredit gedeckt werden kann.
Laut BDC ist die Beleihungsgrenze eine Berechnung, die den Kreditbetrag dem Marktwert des als Sicherheit dienenden Vermögens gegenüberstellt. Sie dient zur Ermittlung des maximalen Betrags eines besicherten Kredits. Banken und andere Finanzinstitute nutzen dieses Verhältnis bei der Bewertung von Kreditanträgen zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit.
Bei der Berechnung wird der Kreditbetrag durch den Marktwert des als Sicherheit dienenden Vermögens geteilt. Bei der Ermittlung des Marktwertes wird die Liquidität des Vermögens berücksichtigt, d.h. wie schnell und einfach es in Bargeld umgewandelt werden kann. Leicht liquidierbare Vermögenswerte, wie börsennotierte Wertpapiere, erhalten in der Regel eine höhere Beleihungsgrenze als beispielsweise Immobilien oder Lagerbestände. BDC gibt als Beispiel an, dass Marktanlagen im Wert von 100.000 CAD eine maximale Kreditvergabe von 90.000 CAD (90 % LTV) ermöglichen, während Lagerbestände dieses Wertes nur Kredite von 50.000 CAD (50 % LTV) zulassen.
Die BDC betont, dass die Beleihungsgrenze zwar ein wichtiger Faktor ist, aber nicht der einzige. Finanzinstitute prüfen auch die Rentabilität, den Cashflow und die Branchentrends des Unternehmens. Die Fähigkeit des Unternehmens, Gewinne zu erzielen und einen gesunden Cashflow aufrechtzuerhalten, wird als wesentlich für die Kreditrückzahlung erachtet.
Diese Klarstellung der BDC zielt darauf ab, Unternehmen ein besseres Verständnis des Kreditvergabeprozesses und der Faktoren zu vermitteln, die die Kreditgenehmigung und -konditionen beeinflussen, insbesondere bei der Nutzung von Vermögenswerten zur Finanzierung.