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Verbraucher

Cargill bereitet sich auf EU-Entwaldungsverordnung vor

Der Lebensmittelkonzern Cargill gibt bekannt, dass er sich der Bereitschaft für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nähert, die am 30. Dezember 2025 in Kraft tritt. Das Unternehmen hat Systeme zur Gewährleistung von Transparenz und Konformität in der Lieferkette implementiert.

24. Juni 2026
Cargill bereitet sich auf EU-Entwaldungsverordnung vor

Cargill hat seine Bereitschaft für die Europäische Union-Entwaldungsverordnung (EUDR) erklärt, die am 30. Dezember 2025 in Kraft tritt. Das Unternehmen initiierte Anfang 2023 ein zweiphasiges Vorbereitungsprojekt zur Bewertung der Bereitschaft und zur Implementierung eines Managementsystems für die Einhaltung der Vorschriften.

Die Strategie des Unternehmens konzentriert sich auf fünf Schlüsselbereiche: die Einrichtung robuster Dokumentationen für Sorgfaltspflichten (Due Diligence), die Gewährleistung präziser Geodaten, die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette, die Vorbereitung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen und die Durchführung kontinuierlicher Überwachung. Dieser Ansatz zielt darauf ab, regulatorische Verpflichtungen und Kundenerwartungen für entwaldungsfreie Rohstoffe zu erfüllen.

Cargill räumt Herausforderungen ein, insbesondere bei der Beschaffung präziser Geodaten von zahlreichen Kleinbauern und bei Investitionen in Technologie für verbesserte Rückverfolgbarkeit. Das Unternehmen arbeitet aktiv an der Bewältigung dieser Komplexitäten mit dem Ziel einer transparenten und nachvollziehbaren Lieferkette für Rohstoffe wie Kakao und Palmöl.

Trotz laufender Diskussionen über die Auslegung und praktische Umsetzung der Gesetzgebung versichert Cargill, dass seine Lieferketten die EUDR-Anforderungen bis zum Stichtag 30. Dezember 2025 erfüllen werden. Das Unternehmen betont sein Engagement für die Bekämpfung der Entwaldung, im Einklang mit der Vision der EU.

Originalquelle: cargill.com