Caverion Oyj aktualisiert seine Satzung
Caverion Oyj hat seine Satzung aktualisiert, die am 16. November 2023 in Kraft tritt. Die Überarbeitungen verdeutlichen den Geschäftsbereich und die Corporate-Governance-Struktur des Unternehmens.

Helsinki – Caverion Oyj, ein Unternehmen, das auf Gebäude- und Industriedienstleistungen spezialisiert ist, hat seine Satzung überarbeitet. Die Änderungen treten am 16. November 2023 in Kraft. Die aktualisierte Satzung definiert den operativen Tätigkeitsbereich und die interne Verwaltung des Unternehmens klarer.
Die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, wie in der Satzung dargelegt, umfassen Beratung, Forschung, Design, Produktion und Installation in den Bereichen Gebäudedienstleistungen, industrielle Prozesse, Stromverteilung, Telekommunikation und Datenverbindungen. Darüber hinaus ist Caverion in den Bereichen Automatisierung, Energiemanagement, Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien, Sicherheitslösungen und kommunale Technik sowie den damit verbundenen Service- und Wartungsarbeiten tätig. Das Unternehmen ist sowohl national in Finnland als auch international tätig.
Der Verwaltungsrat wird aus einem bis sieben Mitgliedern bestehen. Die Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des Abschlussprüfers erfolgt auf der Jahreshauptversammlung. Die Hauptversammlung wird auch über die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder und ihre Vergütung entscheiden. Der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens muss eine von der Finnischen Handelskammer zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein.
Die Jahreshauptversammlung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres abzuhalten. Versammlungen können am eingetragenen Sitz des Unternehmens in Helsinki oder in Espoo und Vantaa stattfinden. Der Verwaltungsrat kann auch beschließen, die Versammlungen vollständig per Fernzugriff unter Nutzung von Telekommunikations- und technischen Mitteln durchzuführen.
Der Verwaltungsrat ernennt den Geschäftsführer. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer allein oder gemeinsam durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrats vertreten. Der Verwaltungsrat kann auch bestimmten Personen Vertretungsbefugnisse erteilen.