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Verbraucher

CCI weist Beschwerde gegen Zomato wegen Plattformgebühren zurück

Die indische Wettbewerbskommission (CCI) hat eine Beschwerde gegen Eternal Ltd. (ehemals Zomato Ltd.) wegen seiner Plattformgebühren und Preisgestaltungspraktiken abgewiesen. Die Kommission sah keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

24. Juli 2026
CCI weist Beschwerde gegen Zomato wegen Plattformgebühren zurück
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die indische Wettbewerbskommission (CCI) hat eine Beschwerde gegen Eternal Ltd., ehemals bekannt als Zomato Ltd., wegen seiner Preisgestaltungsrichtlinien, einschließlich Plattformgebühren und Lieferkosten, abgewiesen. Die Kommission sah in ihrer Prüfung keinen offensichtlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz.

In einer Anordnung vom 23. Juli 2026 schloss die CCI den Fall und stellte fest, dass keine anfänglichen Beweise für eine Verletzung der Abschnitte 3 oder 4 des Wettbewerbsgesetzes gefunden wurden. Der Antrag des Beschwerdeführers auf sofortige Einstellung der Erhebung von Plattformgebühren wurde ebenfalls abgelehnt.

Die Beschwerde behauptete, Zomato missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, indem es unfaire Gebühren erhebt und Restaurants zwingt, Menüpreise zu erhöhen. Der Beschwerdeführer nannte ein spezifisches Beispiel, bei dem die Gesamtkosten eines Gerichts über Zomato, einschließlich Liefer- und Plattformgebühren, erheblich höher waren als der Preis desselben Gerichts, das direkt im Restaurant gekauft wurde.

Die CCI erklärte, dass die Preisunterschiede auf die unterschiedlichen Geschäftsmodelle von Online-Lieferplattformen zurückzuführen seien, die zusätzliche Dienstleistungen über die reine Lebensmittelbereitstellung hinaus anbieten. Die Kommission stellte fest, dass diese Plattformen als zweiseitige Geschäftsmodelle fungieren und sowohl von Verbrauchern für Bestellungs- und Lieferdienste als auch von Restaurants für Listung und Verkauf Gebühren erheben.

Diese Entscheidung bezieht sich speziell auf das Wettbewerbsrecht. Der indische Verbraucherschutzrahmen kann jedoch weiterhin potenziell irreführende Preisgest practices wie "Drip Pricing", bei denen zusätzliche Gebühren erst zu einem späteren Zeitpunkt im Kaufprozess offengelegt werden, behandeln.

Originalquelle: medianama.com