CCPA verhängt Geldstrafe gegen Amazon wegen irreführender "Ayodhya Prasad"-Angebote
Indiens Verbraucherschutzbehörde CCPA hat Amazon eine Geldstrafe von 100.000 Rupien wegen irreführender Geschäftspraktiken auferlegt. Die Strafe wurde wegen des Verkaufs von Süßigkeiten verhängt, die als "Shri Ram Mandir Ayodhya Prasad" ohne entsprechende Genehmigung gelistet waren.

Indiens zentrale Verbraucherschutzbehörde (CCPA) hat gegen den E-Commerce-Riesen Amazon eine Geldstrafe von 100.000 Rupien (ca. 1.100 Euro) wegen irreführender Geschäftspraktiken verhängt. Grund dafür war die Vermarktung von Süßigkeiten auf der Amazon-Plattform als "Shri Ram Mandir Ayodhya Prasad" ohne entsprechende Genehmigung des zuständigen Tempelt trusts.
Die CCPA erklärte, dass die kommerzielle Nutzung des Begriffs für gewöhnliche Süßwaren ohne Zustimmung des Shri Ram Janmabhoomi Teerth Kshetra Trust eine irreführende Praxis darstelle und die religiösen Gefühle von Millionen von Verbrauchern verletze. Dieser Schritt folgte auf eine Beschwerde vom Januar 2024, die unautorisierte Verkäufe von Süßigkeiten unter dem Deckmantel von Tempel-Prasad beanstandete.
Eine erste Untersuchung der CCPA identifizierte vier solche Angebote von Chandu Trading Company unter der Marke Bihar Brothers. Diese Produkte, darunter verschiedene indische Süßigkeiten, wurden zu Preisen zwischen 299 und 385 Rupien angeboten und waren für die landesweite Lieferung beworben. Die Angebote trugen prominent den Begriff "Shri Ram Mandir Ayodhya Prasad" sowie religiöse Bilder.
Amazon entfernte die Angebote nach Erhalt einer Aufforderung zur Stellungnahme von der CCPA. Obwohl Amazon geltend machte, lediglich ein Marktplatz und nicht der Verkäufer zu sein, wies die CCPA diese Verteidigung zurück. Die Behörde betonte, dass ein Intermediär seinen "Safe Harbor"-Status nicht nutzen könne, um seinen verbraucherschutzrechtlichen Verpflichtungen zu entgehen. Zusätzlich zur Geldstrafe wurde Amazon angewiesen, seine Systeme zur Erkennung irreführender Angebote zu verbessern und eine klarere Offenlegung von Verkäuferinformationen sicherzustellen.