Verbraucherschutzbehörde verhängt 10 Lakh Rupien Strafe gegen E-Commerce-Plattform für unsachgemäße Produktlistungen
Indiens Zentralbehörde für Verbraucherschutz (CCPA) hat die E-Commerce-Plattform Xboom zu einer Geldstrafe von 10 Lakh Rupien (ca. 12.000 Euro) verurteilt, weil sie Drohnen-Jammer ohne erforderliche Offenlegungen gelistet hat.

Indiens Zentralbehörde für Verbraucherschutz (CCPA) hat die E-Commerce-Plattform Xboom mit einer Geldstrafe von 10 Lakh Rupien (ca. 12.000 Euro) belegt. Grund dafür ist das Anbieten von sechs Drohnenabwehrsystemen, Drohnen-Jammern und GPS-Jammern ohne die gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Angaben. Diese Geräte sind autorisierten Regierungs- und Sicherheitsbehörden vorbehalten und erfordern eine vorherige Genehmigung des Innenministeriums.
Die CCPA leitete das Verfahren ein, nachdem sie die Website von Xboom geprüft hatte. Die Behörde warf der Plattform vor, eingeschränkte Geräte vermarktet zu haben, ohne auf die geltenden Lizenzen, Genehmigungen und regulatorischen Anforderungen hinzuweisen. Dies wurde als Verstoß gegen den Consumer Protection Act von 2019 und die E-Commerce-Regeln von 2020 gewertet, was irreführende Werbung und unlautere Geschäftspraktiken darstellt.
Xboom bestritt die Vorwürfe und berief sich auf sein "anfragebasiertes Modell", das keine offene Marktplatzfunktion habe. Die Plattform behauptete, die Listungen seien für die institutionelle Sichtbarkeit bei verifizierten Regierungs- und Verteidigungsbehörden bestimmt gewesen. Das Unternehmen gab an, die betreffenden Angebote nach Erhalt der Mitteilung der CCPA ausgesetzt und seine internen Prüfverfahren verstärkt zu haben.
Die CCPA wies jedoch die Argumente von Xboom zurück. Die Behörde entschied, dass die öffentlich zugänglichen Listungen unter das Gesetz fielen und als Werbung einzustufen seien. Das Auslassen zwingender Lizenzinformationen mache die Angebote irreführend. Das Fehlen eines abgeschlossenen Verkaufs entbinde Xboom nicht von der Verantwortung für den Werbeverstoß.
Diese Entscheidung spiegelt die verstärkte Überwachung der CCPA wider, die prüft, inwieweit E-Commerce-Plattformen sich auf ihren Vermittlerstatus berufen können, wenn Produkte auf ihren Seiten gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Ähnliche Maßnahmen wurden zuvor gegen andere Plattformen wegen Produkten ergriffen, denen wesentliche Lizenzinformationen fehlten.