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Einzelhandel

CCPA verhängt 500.000 Rupien Strafe gegen Flipkart wegen Spielzeug ohne BIS-Zulassung

Die indische Zentralbehörde für Verbraucherschutz (CCPA) hat Flipkart mit 500.000 Rupien bestraft, weil das Unternehmen den Verkauf von Spielzeug auf seiner Plattform ermöglichte, das obligatorische Standards nicht erfüllte.

24. August 2026
CCPA verhängt 500.000 Rupien Strafe gegen Flipkart wegen Spielzeug ohne BIS-Zulassung
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die indische Zentralbehörde für Verbraucherschutz (CCPA) hat gegen die E-Commerce-Plattform Flipkart Internet Private Limited eine Geldstrafe von 500.000 Rupien (ca. 6.000 Euro) verhängt. Grund ist die Ermöglichung des Verkaufs von Spielzeug auf der Plattform, das die obligatorischen Anforderungen des Bureau of Indian Standards (BIS) nicht erfüllte. Flipkart wurde bestraft, weil es den Verkauf nicht konformer Produkte zuließ.

Der Fall bezieht sich auf die "Toys (Quality Control) Order, 2020" (QCO), die die Einhaltung von Spielzeugstandards seit dem 1. Januar 2021 obligatorisch machte. Die vorläufige Untersuchung der CCPA ergab, dass auf Flipkart Spielzeug zum Verkauf angeboten wurde, das diese Standards nicht erfüllte. Laut Angaben von Flipkart verkauften vier Händler insgesamt 1.338 solcher Spielzeuge nach Inkrafttreten der QCO. Flipkart selbst erzielte dabei Einnahmen von rund 143.000 Rupien aus Gebühren für diese Transaktionen.

Flipkart hatte argumentiert, lediglich als Vermittler zu fungieren und nicht für die von Drittanbietern verkauften Produkte haftbar zu sein. Das Unternehmen berief sich auf Paragraph 79 des Information Technology Act, 2000, der Vermittlern unter bestimmten Bedingungen Schutz vor Haftung für Inhalte Dritter gewährt. Flipkart machte geltend, dass die Verkäufer für die Produktkonformität verantwortlich seien und die Plattform nicht verpflichtet sei, jede einzelne Listung täglich zu überwachen. Zudem gab das Unternehmen an, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und nicht konforme Produkte nach Benachrichtigung zu entfernen.

Die CCPA wies jedoch die Verteidigung von Flipkart zurück. Die Behörde befand, dass die plattformbezogenen Verpflichtungen gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 2019 und den E-Commerce-Regeln von 2020 unabhängig von den Haftungsschutzbestimmungen für Vermittler im IT-Gesetz sind. Entscheidend war, dass die CCPA feststellte, dass Flipkart "tatsächliche Kenntnis" davon hatte, dass nicht konforme Spielzeuge weiterhin gelistet und zum Verkauf angeboten wurden, jedoch nicht handelte. Die Behörde berücksichtigte auch die Rolle von Flipkart bei der Ermöglichung von Verkäufen, einschließlich der Verwendung von Kennzeichnungen wie "Flipkart Assured", was auf eine Produktprüfung hindeuten und somit zeigen könnte, dass das Unternehmen mehr als nur ein neutraler Vermittler war.

Originalquelle: medianama.com