CCPA verhängt 1 Lakh Rupien Strafe gegen SpiceJet wegen irreführender Online-Praktiken
Indiens zentrale Verbraucherschutzbehörde (CCPA) hat eine Strafe von 1 Lakh Rupien gegen SpiceJet verhängt. Die Fluggesellschaft wurde dabei ertappt, "Dark Patterns" auf ihrer Buchungswebsite genutzt zu haben, um Konsumentenentscheidungen zu beeinflussen und Zustimmung auf trügerische Weise zu erhalten.

Indiens zentrale Verbraucherschutzbehörde (CCPA) hat die Fluggesellschaft SpiceJet mit einer Geldstrafe von 1 Lakh Rupien (ca. 1.100 Euro) belegt. Grund dafür war der Einsatz von "Dark Patterns", also irreführenden Designelementen, auf der Buchungswebsite des Unternehmens, um die Zustimmung von Konsumenten zu unlauteren Zwecken zu erlangen.
Die Behörde stellte fest, dass SpiceJet zwei problematische Praktiken verwendete. Erstens war eine vorab angekreuzte Checkbox automatisch aktiviert, die Kunden dem SpiceClub-Treueprogramm hinzufügte, sofern diese nicht aktiv abgewählt wurde. Zweitens gab es eine negativ formulierte Option, die besagte, dass Kunden keine zukünftige Kommunikation wünschen; dies führte dazu, dass Kunden standardmäßig angemeldet wurden, wenn sie nicht aktiv widersprachen. Laut CCPA beeinträchtigten diese Praktiken die Autonomie der Verbraucher und stellten eine Verletzung der Verbraucherschutzgesetze dar.
Die CCPA befand, dass die Benutzeroberfläche von SpiceJet darauf abzielte, eine Anmeldung zum Treueprogramm und die Zustimmung zu zukünftigen Kommunikationen zu erwirken, ohne dass die Verbraucher eine aktive und informierte Entscheidung treffen mussten. Die Behörde bezeichnete solche standardmäßigen Voreinstellungen als irreführende und unlautere Handelspraktiken, die ein falsches Bild der Zustimmung erzeugten.
Die regulatorische Prüfung klassifizierte die negativ formulierten Opt-out-Optionen als "Trickfragen" und die Standardanmeldungen als "erzwungene Handlungen" gemäß den Richtlinien für "Dark Patterns". Dieses Vorgehen ist im Luftfahrtsektor offenbar weit verbreitet; eine Umfrage ergab, dass über 80 Prozent der Flugpassagiere ähnliche Praktiken im vergangenen Jahr auf Flugwebseiten oder in Apps erlebt haben.