Indische Behörde lässt fast 4 000 Sprengstoffverkäufer von Handelsplattformen löschen
Die indische Verbraucherschutzbehörde CCPA hat 3 940 Verkäufer von Plattformen wie IndiaMART entfernt, da diese ohne die notwendigen Lizenzen Sprengstoffe gehandelt hatten.
Die indische Zentralbehörde für Verbraucherschutz (CCPA) hat gegen sieben Online-Plattformen vorgegangen, die den Verkauf von Explosivstoffen wie Ammoniumnitrat und Schießpulver ohne behördliche Genehmigungen ermöglichten. Insgesamt wurden 3 940 Händler von den betroffenen Plattformen entfernt, wobei allein auf IndiaMART 3 092 Löschungen entfielen.
Nach Ansicht der CCPA sind die Betreiber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Verkäufer über gültige Lizenzen der Petroleum and Explosives Safety Organisation (PESO) verfügen. Die Behörde hat die Argumente der Unternehmen zurückgewiesen, sie seien durch den sogenannten „Safe Harbour“-Status des IT-Gesetzes von einer Haftung befreit. Diese Verbraucherschutzpflichten seien eigenständig und würden nicht durch Vermittlerprivilegien aufgehoben.
Der Konflikt führt zu intensiven juristischen Auseinandersetzungen. IndiaMART hat vor dem Obersten Gerichtshof von Delhi gegen die Bescheide der Behörde Klage eingereicht. Auch andere Akteure wie Flipkart und Meta wehren sich gerichtlich gegen die Auslegung ihrer Haftungspflichten. Dial4Trade und ExportersIndia wurden bereits zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3 Millionen Rupien verurteilt.
Die Regulierungsbehörde setzt ihre Untersuchungen fort, um die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes im Online-Handel zu erzwingen. Die Regierung plant zudem, die E-Commerce-Vorschriften bis 2027 weiter zu verschärfen.