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Investorenfrist für Klage gegen Celsius Holdings endet am 3. November

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Frist für Investoren gesetzt, die sich als Hauptkläger in einem Wertpapierprozess gegen Celsius Holdings, Inc. beteiligen möchten.

3. November 2026
Investorenfrist für Klage gegen Celsius Holdings endet am 3. November

Anleger, die zwischen dem 21. Februar 2025 und dem 3. Juni 2026 Wertpapiere von Celsius Holdings, Inc. erworben haben, haben bis zum 3. November 2026 Zeit, um als Hauptkläger in einer Sammelklage aufzutreten. Die Kanzlei Rosen Law Firm koordiniert das Verfahren und vertritt Investoren, die durch den Kursverlauf während dieses Zeitraums geschädigt wurden.

Der Klage zufolge hat das Unternehmen irreführende Angaben bezüglich der Gesundheitsrisiken seiner Alani Nu-Produkte gemacht. Die Kläger werfen dem Management vor, Herzrisiken verschwiegen und Produkte gezielt an Minderjährige vermarktet zu haben, die besonders anfällig für die beschriebenen gesundheitlichen Komplikationen seien.

Da der Prozess sich noch im frühen Stadium befindet und die Sammelklage noch nicht offiziell zertifiziert wurde, können Anleger ihre Rechtsvertretung frei wählen. Betroffene Investoren können sich der Klage ohne direkte Kostenbeteiligung anschließen, da das Verfahren nach dem Prinzip des Erfolgshonorars geführt wird.

Originalquelle: prnewswire.com