Änderungen bei der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Eine neue Verordnung in Deutschland hat die Regeln für die Verschreibungspflicht von Medikamenten geändert. Diese Änderungen betreffen sowohl die Aufnahme neuer Wirkstoffe in die Verschreibungspflicht als auch die Freigabe einiger Medikamente aus der Verschreibungspflicht.

Berlin – Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) informiert über Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die zum 1. Januar 2015 in Kraft traten. Diese Neuerungen beeinflussen die Verschreibungspflicht verschiedener Medikamente.
Insgesamt 48 neue Wirkstoffe, darunter Avanafil, Cobicistat und Teriflunomid, unterliegen nun der Verschreibungspflicht. Dies bedeutet, dass sie künftig nur noch auf ärztliche Verordnung erhältlich sein werden. Auch Chinin, das bisher nur zur Malariaprophylaxe und -behandlung verschreibungspflichtig war, wird nun vollständig verschreibungspflichtig. Für das Präparat Limptar® N 200 mg gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2015.
Einige Arzneimittel werden aus der Verschreibungspflicht entlassen. So ist Esomeprazol zur Behandlung von Sodbrennen und säurebedingten Magenbeschwerden in bestimmten Dosierungen und Packungsgrößen nun rezeptfrei erhältlich. Obwohl noch keine entsprechenden Präparate auf dem Markt sind, sind Nexium Control® magensaftresistente Tabletten bereits seit August 2014 verkehrsfähig.
Auch Ketotifen für die Anwendung am Auge in einer Konzentration von bis zu 0,025 Prozent wird verschreibungsfrei. Ebenso werden Flurbiprofen-haltige Lutschtabletten zur Anwendung im Mund- und Rachenraum bis zu einer Tageshöchstdosis von 50 mg rezeptfrei. Für diese gilt ebenfalls eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 1. April 2015.
Zudem müssen Ärzte ab dem 1. Juli 2015 auf dem Rezept eine Telefonnummer angeben, um Rückfragen durch Apotheken zu ermöglichen.