China verschärft Regeln für die Gründung internationaler Wissenschaftsorganisationen
Chinesische Behörden haben neue Richtlinien für die Gründung und Registrierung internationaler Wissenschaftsorganisationen veröffentlicht. Die Vorschriften verlangen unter anderem ausreichende Finanzierung und einen bestimmten Anteil ausländischer Mitglieder.

Chinas Ministerium für zivile Angelegenheiten, das Ministerium für Wissenschaft und Technologie sowie die Chinesische Akademie der Wissenschaften haben gemeinsam neue Richtlinien für die Gründung und Registrierung internationaler Wissenschaftsorganisationen im Land herausgegeben. Ziel ist es, diese Organisationen zu unterstützen und ihre Geschäftstätigkeit in China zu regulieren.
Die Richtlinien legen fest, dass Organisationen grundlegende Anforderungen erfüllen müssen, darunter geeignete chinesische und ausländische Initiatoren sowie eine ausreichende Mitgliederbasis. Der chinesische Name der Organisation muss nationalen Gesetzen entsprechen und den Tätigkeitsbereich sowie die geografische Reichweite widerspiegeln. Darüber hinaus sind eine formelle Organisationsstruktur und eine feste Adresse in China erforderlich.
Eine bedeutende neue Vorschrift ist die Mindestfinanzierungsanforderung. Die operativen Anfangsfinanzmittel der Organisation, die aus Spenden stammen, müssen mindestens 2 Millionen Yuan (ca. 260.000 Euro) betragen. Darüber hinaus müssen Führungspositionen sowohl chinesische als auch ausländische Staatsbürger umfassen, wobei die Hauptverantwortliche Person chinesischer Staatsbürger sein muss.
Der Antragsprozess umfasst mehrere Schritte, einschließlich der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde und der Prüfung durch die Registrierungsbehörde. Dies soll sicherstellen, dass in China gegründete internationale Wissenschaftsorganisationen gesetzeskonform arbeiten und zur internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie beitragen.