China veröffentlicht Regeln zur steuerlichen Sorgfaltspflicht für Konten von Nichtansässigen
China hat neue Vorschriften zur steuerlichen Informationsprüfung von Finanzkonten von Gebietsfremden eingeführt. Die neuen Bestimmungen traten am 1. Juli 2017 in Kraft.

Chinas Steuerverwaltung, Finanzministerium und Zentralbank haben gemeinsam neue Vorschriften für die steuerliche Sorgfaltspflicht bei Finanzkonten von Gebietsfremden herausgegeben. Diese Verordnung (Nr. 14) trat am 1. Juli 2017 in Kraft, wobei die erste Frist für die Meldung von Informationen durch Finanzinstitute auf den 31. Mai 2018 festgelegt wurde.
Diese gesetzgeberische Maßnahme stellt Chinas Umsetzung des "Common Reporting Standard" (CRS) dar. Nach einer Vereinbarung mit der OECD im Dezember 2015 hat sich China verpflichtet, ab September 2018 die erste Tranche von Finanzkontoinformationen von Gebietsfremden mit anderen Ländern auszutauschen.
Der CRS-Standard, der im Juli 2014 von der OECD veröffentlicht wurde, verpflichtet die Steuerbehörden zur Sammlung von Informationen über Finanzkonten von Gebietsfremden und zum jährlichen Informationsaustausch mit Steuerbehörden in anderen Gerichtsbarkeiten. Die Vorschriften legen klar den Umfang der auszutauschenden Informationen, die Arten von Finanzinstituten, die für die Datenerfassung verantwortlich sind, sowie die gebotenen Sorgfaltspflichten fest.
Finanzinstitute, die in China tätig sind, sind verpflichtet, diese chinesischen CRS-Vorschriften einzuhalten. Dazu gehören Banken, Wertpapierfirmen, Fondsverwaltungsgesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Treuhandgesellschaften. Auch Zweigniederlassungen ausländischer Banken in China müssen diese Regeln befolgen. Finanzinstitute müssen sich daher sorgfältig auf die neue regulatorische Landschaft und ihre Anforderungen vorbereiten.