Chinas Luftfahrt verschärft Regeln für Powerbanks im Inlandverkehr – 3C-Zertifizierung im Fokus
Ein Jahr nach Inkrafttreten neuer Vorschriften kontrollieren chinesische Flughäfen strenger die Mitnahme von Powerbanks auf Inlandsflügen. Geräte ohne 3C-Zertifizierung und mit unzulässiger Kapazität werden verstärkt beanstandet.

Die chinesischen Luftfahrtbehörden setzen ein Jahr nach Einführung neuer Bestimmungen verschärfte Kontrollen für Powerbanks auf Inlandsflügen durch. An Flughafensicherheitskontrollen kommt es vermehrt zu Vorfällen, bei denen Passagiere wegen nicht konformer Powerbanks die Mitnahme verweigert wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der obligatorischen 3C-Zertifizierung.
Gemäß den Vorschriften dürfen auf Inlandsflügen keine Powerbanks mitgeführt werden, die keine 3C-Zertifizierung aufweisen, deren Kennzeichnung unklar ist oder die von einem Rückruf betroffen sind. Powerbanks sind ausschließlich im Handgepäck erlaubt und dürfen keinesfalls im aufzugebenden Gepäck verstaut werden. Zudem gibt es eine Kapazitätsgrenze von 160 Wh; Geräte zwischen 100 Wh und 160 Wh bedürfen der Genehmigung durch die Fluggesellschaft und sind auf zwei Stück pro Passagier limitiert.
Die strengen Maßnahmen dienen primär der Flugsicherheit. Mangelhafte oder nicht zertifizierte Powerbanks stellen ein Brandrisiko in der Enge einer Flugzeugkabine dar, wo eine Notfallbewältigung äußerst schwierig ist. Mehrere Flugrouten mussten in der Vergangenheit wegen Problemen mit Powerbanks umgeleitet oder abgebrochen werden.
Reisende werden angehalten, ihre Powerbanks vor Reiseantritt zu überprüfen. Die Nennenergie (Wh) lässt sich mit der Formel berechnen: Nennspannung (V) × Nennkapazität (Ah) / 1000. Eine Powerbank mit 5 V und 20.000 mAh hat beispielsweise eine Nennenergie von 100 Wh und ist somit zulässig. Passagieren, die bei der Sicherheitskontrolle mit nicht konformen Geräten angetroffen werden, werden Möglichkeiten zum Versand, zur vorübergehenden Lagerung oder zur Abholung durch Angehörige angeboten.