Koalitionsvertrag 2025: Was den Wohnungsmarkt und Investoren wirklich erwartet
Der Koalitionsvertrag 2025 der neuen Bundesregierung bringt gemischte Nachrichten für Immobilieninvestoren. Zwar bleiben einige befürchtete Maßnahmen aus, doch die Mietpreisbremse wird verschärft und mit neuen Bußgeldern versehen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung für 2025 zum Wohnungsmarkt birgt sowohl Erleichterungen als auch neue Risiken für Immobilieninvestoren. Befürchtete Maßnahmen wie ein bundesweiter Mietendeckel oder die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist sind nicht enthalten. Stattdessen wird die Mietpreisbremse deutlich verschärft, inklusive neuer Bußgeldkataloge und der Einbeziehung von Indexmieten.
Die Körperschaftsteuer wird von 15,83 Prozent auf 13,83 Prozent gesenkt, was vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften begünstigt. Laut Gerald Hörhan, CEO der Investmentpunk Academy GmbH und langjähriger Investor, fehlen jedoch echte Anreize für den Neubau. Dies werde den anhaltenden Wohnraummangel in deutschen Metropolen weiter verschärfen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zudem reformiert oder abgeschafft werden, was auf praktische Schwierigkeiten bei der Handwerkerverfügbarkeit hinweist. Die Grundsteuer bleibt auf Mieter umlagefähig. Das Ausbleiben dieser Maßnahmen stellt eine Erleichterung für bestehende Immobilienbesitzer dar.
Obwohl Programme zur KfW-Förderung vereinfacht und Anreize für den Neubau geschaffen werden sollen, bleiben die Details vage. Hörhan kritisiert, dass komplexe und unklare Förderprogramme keine ausreichende Wirkung erzielen und die grundlegende Problemlösung für den Wohnungsmarkt verfehlen. Er betont, dass eine Lösung klare und wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Neubauaktivitäten erfordert.