Cogent Communications im Visier von Wertpapierbetrugsklage; Investoren können führen
Eine Sammelklage wurde gegen Cogent Communications Holdings, Inc. (CCOI) wegen angeblicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze eingereicht. Investoren, die Aktien in einem bestimmten Zeitraum erworben haben, können die Klage anführen.

Schall, Brown & Schwartz LLP (SBS), eine nationale Anwaltskanzlei für Aktionärsrechte, hat Investoren über eine Sammelklage gegen Cogent Communications Holdings, Inc. (NASDAQ: CCOI) informiert. Die Klage wirft dem Unternehmen Verstöße gegen Bundeswertpapiergesetze vor, einschließlich der Paragraphen 10(b) und der Regel 10b-5 des Securities Exchange Act von 1934.
Die Klageschrift behauptet, dass Cogent und bestimmte seiner Führungskräfte und Direktoren wesentliche falsche und irreführende Aussagen über das Geschäft und die Zukunftsaussichten des Unternehmens gemacht haben. Investoren, die Cogent-Stammaktien während des Sammelklagezeitraums erworben haben, erlitten angeblich Verluste infolge dieser Aussagen.
SBS sucht nach Investoren, die als Hauptkläger in dem Verfahren fungieren können. Potenzielle Hauptkläger müssen bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen und unter anderem Cogent-Wertpapiere während des Sammelklagezeitraums gekauft und einen erheblichen Verlust erlitten haben.
Die Klage zielt darauf ab, Schadensersatz für Investoren zu erhalten, die angeblich durch das Verhalten des Unternehmens geschädigt wurden. Weitere Details zum Fall und zur Teilnahme sind bei SBS erhältlich.