Handelsministerium hebt FDI-Beschränkungen für Exporte auf
Indiens Handelsministerium hat die Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen (FDI) gelockert und ermöglicht E-Commerce-Marktplätzen den Export von Produkten aus dem Land.

Indiens Handelsministerium hat die Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen (FDI) aufgehoben, was es E-Commerce-Betreibern ermöglicht, im Land hergestellte Waren zu exportieren. Die Maßnahme tritt sofort in Kraft und ist das Ergebnis jahrelanger Branchenbemühungen.
Die überarbeiteten Vorschriften erlauben FDI in Business-to-Business (B2B) E-Commerce- und Marktplatzmodelle. Bestehende Regeln, die lagerbasierte Business-to-Consumer (B2C) E-Commerce-Aktivitäten für den heimischen Markt einschränken, bleiben jedoch bestehen. Diese Änderung ermöglicht es Unternehmen wie Amazon und Walmart (Flipkart), Produkte direkt von indischen Verkäufern für den Export zu beziehen.
Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums gelten die Beschränkungen für lagerbasierte E-Commerce-Modelle nicht für den Export von im Inland hergestellten und produzierten Waren. Ziel ist es, den Exportsektor Indiens durch verbesserten globalen Marktzugang für lokale Verkäufer zu stärken.
Diese politische Anpassung erfolgt nach behördlichen Überprüfungen und Konsultationen mit Branchenakteuren, die im letzten Jahr begannen. Große E-Commerce-Unternehmen, darunter Amazon, hatten sich für die Aufhebung dieser FDI-Beschränkungen im Zusammenhang mit Exporten eingesetzt. Die Regierung strebt damit an, ihr Ziel zu unterstützen, bis 2030 Exporte im E-Commerce-Bereich im Wert von 200 bis 300 Milliarden US-Dollar zu generieren.