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Professionelle Dienstleistungen

Beitragsservice informiert Unternehmen über Freistellungsmöglichkeiten bei wirtschaftlichem Abschwung

Wirtschaftsverbände prognostizieren eine Konjunktureintrübung und informieren Unternehmen über die Möglichkeit einer Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht bei temporärer Betriebsschließung.

17. Oktober 2026
Beitragsservice informiert Unternehmen über Freistellungsmöglichkeiten bei wirtschaftlichem Abschwung
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Herbstprognose führender deutscher Wirtschaftsinstitute erwartet einen Abschwung der deutschen Konjunktur über den Winter, begleitet von weiter steigender Inflation. Für 2023 wird ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,4 Prozent prognostiziert. Bereits jetzt leiden viele Unternehmen unter den stark gestiegenen Energiekosten, was zu Produktionskürzungen oder teilweisen Stilllegungen führt.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt diese Entwicklung, um Unternehmen über die Regelungen zur Rundfunkbeitragspflicht und die Möglichkeit einer befristeten Freistellung bei vollständiger Schließung von Betriebsstätten zu informieren.

Unternehmen, Institutionen und gemeinwohlorientierte Einrichtungen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können beim Beitragsservice eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Der Antrag muss schriftlich im Voraus gestellt werden und beginnt mit dem ersten vollen Monat der Stilllegung.

Antragsformulare und Nachweise über die Stilllegungsdauer, beispielsweise durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, sind per Post an den Beitragsservice in Köln zu senden. Bei dauerhafter Betriebsschließung steht ein separates Abmeldeformular zur Verfügung. Sämtliche Informationen und Formulare sind auf der Webseite des Beitragsservice verfügbar, auch in englischer Sprache für international tätige Unternehmen mit Standorten in Deutschland.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de