Betriebsaufspaltung: Steuerfolgen bei Erbschaft und Schenkung
Die steuerlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung, bei der ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen getrennt werden, können bei Erbschaft und Schenkung erheblich sein. Insbesondere die Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation erfordert sorgfältige Planung.

Die Betriebsaufspaltung, bei der ein Unternehmen in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen getrennt wird, kann bei der Unternehmensnachfolge, insbesondere im Erbschaft- und Schenkungsfall, steuerliche Risiken und Chancen bergen. Das Modell wurde lange genutzt, um beispielsweise die Vermögensverwaltung (z.B. Immobilien) von der operativen Tätigkeit zu trennen.
Im klassischen Fall überlässt das Besitzunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen, wie eine Immobilie, dem operativ tätigen Betriebsunternehmen. Eine oder mehrere Personen beherrschen dabei beide Unternehmen und setzen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durch. Steuerlich werden beide Unternehmen als eine Einheit betrachtet.
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann eine Betriebsaufspaltung vorteilhaft sein. Bestimmte Betriebsvermögen sind unter Voraussetzungen von der Steuer befreit. Grundstücke, die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen werden, gelten trotz ihrer Einordnung als Verwaltungsvermögen nicht als schädlich und ermöglichen die Nutzung von Steuerbefreiungen bei Übertragung auf die nächste Generation. Sie können somit von "schädlichem" zu "unschädlichem" Vermögen umqualifiziert werden.
Probleme entstehen häufig, wenn die ausscheidende Generation die Immobilie als Alterssicherung zurückbehalten möchte. Dies kann zur automatischen Entnahme aus dem "steuerlichen Unternehmen" und zur Aufdeckung stiller Reserven führen, was eine erhebliche Ertragsteuerlast auslösen kann. Ferner kann das Zurückbehalten von Vermögen aus dem Besitzunternehmen zum vollständigen Wegfall der Steuerbegünstigungen führen. Eine genaue Prüfung und gegebenenfalls eine Umstrukturierung vor der Übertragung sind daher essenziell, um unerwartete hohe Steuerfolgen zu vermeiden.