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Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß – Befreiung für Zweitwohnung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags grundsätzlich bestätigt. Die Beitragspflicht für Nebenwohnungen wurde jedoch aufgehoben.

19. Juni 2026
Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß – Befreiung für Zweitwohnung
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich verfassungsgemäß ist. In seiner Entscheidung beanstandete das Gericht jedoch die doppelte Beitragspflicht für Inhaber von Nebenwohnungen, da diese gegen den Gleichheitssatz verstoße.

Die Richter erklärten, dass Inhaber von Nebenwohnungen durch die aktuelle Regelung zu stark benachteiligt würden. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die entsprechenden Regelungen bis zum 30. Juni 2020 anzupassen. Bis zu dieser Neuregelung und ab dem Datum der Urteilsverkündung können Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag entrichten, auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreit werden.

Der Beitragsservice hat ein Antragsformular veröffentlicht, über das Inhaber von Nebenwohnungen eine Befreiung beantragen können. Dem Antrag muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden, aus der die Anmeldungen beider Wohnungen und die jeweiligen Einzugsdaten hervorgehen.

Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Zu viel gezahlte Beiträge werden verrechnet oder erstattet.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de