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Professionelle Dienstleistungen

Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Rundfunkbeitrag-Dienstleister ein

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat eine Sammelklage gegen einen Dienstleister eingereicht, der Gebühren für die Übermittlung von Rundfunkbeitragsdaten verlangt. Alle Dienstleistungen sind kostenfrei verfügbar.

29. September 2026
Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Rundfunkbeitrag-Dienstleister ein
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat eine Sammelklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH eingereicht, die die Website service-rundfunkbeitrag.de betreibt. Das Unternehmen verlangte von Verbrauchern bis zu 39,99 Euro für die Übermittlung ihrer Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Laut vzbv haben in den letzten Monaten zahlreiche Verbraucher diesen Dienst genutzt. Der Verband wirft dem Unternehmen vor, nicht ausreichend offengelegt zu haben, dass es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt, die auf der offiziellen Website rundfunkbeitrag.de kostenfrei angeboten wird.

Die offizielle Website rundfunkbeitrag.de stellt alle notwendigen Formulare und Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung. Mit der Klage strebt der vzbv eine Rückerstattung der Gebühren für betroffene Verbraucher an. Die Drittanbieter verfügen über keine speziellen Übermittlungswege, und ihre Vorgehensweise kann die Bearbeitungszeiten sogar verlängern.

Der Verbraucherverband betont, dass die Nutzung dieser kostenpflichtigen Dienste weder die Bearbeitungsgeschwindigkeit noch die Qualität von Anliegen verbessert. Alle Übermittlungen sind über das offizielle Portal kostenfrei. Verbraucher können sich der Sammelklage ohne Kosten anschließen.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de