Continental stoppt irreführende Nachhaltigkeitswerbung
Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe muss der Automobilzulieferer Continental künftig auf unbelegte Klimaversprechen verzichten.

Der Automobilzulieferer Continental hat sich im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landgericht Hannover dazu verpflichtet, bestimmte Nachhaltigkeitsversprechen in seiner Werbung zu unterlassen. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Begriffe wie "100 % Klimaneutralität" oder "100 % emissionsfreie Mobilität" bis zum Jahr 2050 als irreführend beanstandet hatte, da für diese weit reichenden Ambitionen keine nachvollziehbaren Umsetzungspläne vorlagen.
Die DUH kritisierte insbesondere, dass Continental in seiner Kommunikation verschleierte, wie die Ziele erreicht werden sollen, obwohl ein Großteil der Emissionen außerhalb der Produktion anfällt. Das Unternehmen versuchte, seine Werbeaussagen als bloße "Ambitionen" zu rechtfertigen; diese Argumentation stieß jedoch auf juristischen Widerstand. Die nun unterzeichnete Unterlassungserklärung verpflichtet den Konzern, derartige Werbepraktiken künftig einzustellen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, forderte das Unternehmen auf, künftig transparente Maßnahmen statt leeren Slogans vorzulegen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht den wachsenden Druck auf Unternehmen, Nachhaltigkeitsversprechen wissenschaftlich fundiert und operativ belegbar zu machen.
Die Klage reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, mit denen die DUH gegen Greenwashing bei Großkonzernen wie Adidas, Bayer und McDonald’s vorgeht. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Versprechungen zu schützen und Unternehmen zu verbindlichem Umweltschutz zu bewegen.