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Bundesfinanzhof klärt Besteuerung teilentgeltlicher Übertragungen

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteilgrundsätze für die Besteuerung teilentgeltlicher Übertragungen von Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geklärt. Die Entscheidung schafft Klarheit für Unternehmensumstrukturierungen.

12. Juni 2026
Bundesfinanzhof klärt Besteuerung teilentgeltlicher Übertragungen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11.12.2025 – IV R 17/23 die Besteuerung teilentgeltlicher Übertragungen von Wirtschaftsgütern zwischen dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters und einer Personengesellschaft präzisiert. Das Urteil bezieht sich auf Fälle, in denen ein Wirtschaftsgut gegen eine Gegenleistung übertragen wird, die unter dem Verkehrswert liegt. Solche Übertragungen sind relevant für Umstrukturierungen innerhalb von Unternehmensstrukturen.

Im konkreten Fall ging es um die Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft. Der vereinbarte Kaufpreis lag unter dem Verkehrswert. Finanzamt und Vorinstanz hatten die steuerpflichtigen Gewinne nach der „strengen Trennungstheorie“ ermittelt. Diese Theorie teilt den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf, wobei der Buchwert entsprechend einer Verhältnisquote aufgeteilt wird.

Der Bundesfinanzhof entschied zugunsten der „modifizierten Trennungstheorie“. Nach dieser Theorie wird der Buchwert vorrangig dem entgeltlichen Teil bis zur Höhe des Entgelts zugerechnet. Ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht erst, wenn das Entgelt den Buchwert übersteigt. Ziel dieser Regelung ist es, unternehmensinterne Umstrukturierungen zu erleichtern, ohne sofort eine Steuerbelastung auszulösen. Die Notwendigkeit zur Ermittlung von Verkehrswerten entfällt somit.

Die Entscheidung schafft wichtige Klarheit für die steuerliche Gestaltung von Umstrukturierungen, insbesondere wenn Wirtschaftsgüter unter einer wirtschaftlich begründeten Gegenleistung übertragen werden. Offen bleibt, wie die Finanzverwaltung und potenziell der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagieren werden, da die bisherige Verwaltungsauffassung von der strengen Trennungstheorie ausging. Das Urteil ist ein Schritt hin zu mehr steuerlicher Rechtssicherheit bei diesen Transaktionen.

Originalquelle: dhpg.de