📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

Bundesgerichtshof erleichtert Abmahnungen bei Datenschutzverstößen

Der Bundesgerichtshof erleichtert es Verbraucherverbänden und Mitbewerbern, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen, was das Abmahnrisiko für Unternehmen erhöht.

28. Juni 2026
Bundesgerichtshof erleichtert Abmahnungen bei Datenschutzverstößen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit drei Urteilen vom 27. März 2025 die Möglichkeiten für Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber, gegen Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich vorzugehen, erheblich erleichtert. Diese Entscheidungen erhöhen das Risiko für Unternehmen, abgemahnt zu werden.

Die Urteile stellen klar, dass Verbraucherschutzverbände berechtigt sind, datenschutzrechtliche Verstöße im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage zu verfolgen, auch ohne individuellen Auftrag einer betroffenen Person. Ein Fall betraf das „App-Zentrum“ von Facebook, bei dem Nutzer nicht ausreichend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert wurden.

In den weiteren Verfahren ging es um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Onlinehandel mit Arzneimitteln. Der BGH entschied, dass auch Mitbewerber gegen unzulässige Datenverarbeitung wettbewerbsrechtlich vorgehen können, da die Verarbeitung von Gesundheitsdaten besonderen Regeln unterliegt, die Marktverhaltensregeln darstellen.

Die Entscheidungen verdeutlichen, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben auch wettbewerbsrechtlich kontrolliert werden kann. Unternehmen sollten dies zum Anlass nehmen, ihre Prozesse, insbesondere im Hinblick auf das Webangebot, regelmäßig zu überprüfen. Dazu gehören die Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Bestellvorgänge und Datenerfassungsformulare.

Originalquelle: dhpg.de