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Gericht: Landwirt haftet für Kuhschaden an geparktem Auto

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Landwirt für Schäden haftet, die eine Kuh an einem geparkten Auto verursacht hat. Der Vorfall ereignete sich, als der Landwirt seine Kühe an dem Fahrzeug vorbeiführte.

2. Oktober 2026
Gericht: Landwirt haftet für Kuhschaden an geparktem Auto

Ein Landwirt wurde vom Landgericht Koblenz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem eine seiner Kühe ein am Feldrand geparktes Auto beschädigt hatte. Der Vorfall ereignete sich, als der Landwirt 21 Kühe von einer Weide auf eine gegenüberliegende Fläche trieb.

Das Gericht entschied, dass der Landwirt verpflichtet gewesen wäre, etwa zehn Minuten zu warten, bis der Autofahrer sein Fahrzeug umparken konnte. Die Kühe mussten durch eine Engstelle zwischen dem Auto und einer Baustelle getrieben werden.

Zeugen berichteten, dass das Auto beim Vorbeiführen der Kühe wackelte und Tierhaare am Fahrzeug festgestellt wurden. Ein Sachverständiger bestätigte die Tierhaare und die Möglichkeit, dass die Delle von einer Kuh verursacht wurde.

Der Landwirt hatte argumentiert, er habe die erforderliche Sorgfalt angewendet und das Auto sei widerrechtlich geparkt gewesen. Das Gericht sah jedoch eine erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung des Landwirts gemäß der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), die das Verschulden des Autofahrers überwiege.

Das Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigte im Wesentlichen eine frühere Entscheidung des Amtsgerichts, reduzierte jedoch die Höhe der zugesprochenen Reparaturkosten. Der Fall verdeutlicht die Verantwortung von Tierhaltern, die Sicherheit von Tieren und Dritten zu gewährleisten.

Originalquelle: adac.de