Gericht erwirkt einstweilige Verfügung für AstraZeneca gegen Apotex bei Pulmicort Respules Patentstreit
Ein US-Gericht hat AstraZeneca eine einstweilige Verfügung gewährt, die Apotex daran hindert, eine generische Version des Medikaments Pulmicort Respules auf den Markt zu bringen.

Am 16. April 2009 hat das U.S. District Court für den Distrikt New Jersey AstraZeneca eine einstweilige Verfügung gewährt. Diese untersagt Apotex (Apotex, Inc. und Apotex Corp.), eine generische Version von AstraZenecas PULMICORT RESPULES bis auf Weiteres auf den Markt zu bringen. Eine Anhörung zur Fortsetzung der Verfügung ist für den 27. April 2009 angesetzt.
Der Rechtsstreit folgte auf die Genehmigung einer generischen Version von AstraZenecas PULMICORT RESPULES (Budesonid-Inhalationssuspension) durch die US-Arzneimittelbehörde FDA am 30. März 2009 für Apotex. AstraZeneca reichte Klage ein, nachdem Apotex die Absicht signalisiert hatte, das Generikum in den USA vor Ablauf der AstraZeneca-Patente zu vermarkten.
AstraZeneca äußerte volles Vertrauen in die Stärke seines geistigen Eigentums, das PULMICORT RESPULES schützt, und kündigte an, diese Rechte energisch zu verteidigen und durchzusetzen. Die Patente für PULMICORT RESPULES laufen 2018 aus, mit kinderärztlicher Exklusivität bis 2019.
PULMICORT RESPULES ist ein vorbeugendes und erhaltendes Asthmamittel für Kinder im Alter von 12 Monaten bis 8 Jahren in den Vereinigten Staaten. Die US-Umsätze für PULMICORT beliefen sich 2008 auf insgesamt 982 Millionen US-Dollar, wovon etwa 90 Prozent auf PULMICORT RESPULES entfielen.