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Bauwesen

Gericht stoppt Kiesabbau in Röderau bei Meißen

Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat den Kiesabbau in Zeithain vorläufig gestoppt. Die Eilentscheidung folgte einer Klage wegen Verstößen gegen den Schutz von Amphibien und Eidechsen.

1. Oktober 2026
Gericht stoppt Kiesabbau in Röderau bei Meißen

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat den geplanten Kiesabbau durch die Firma Holcim im sächsischen Zeithain vorläufig gestoppt. Der Beschluss erging im Eilverfahren auf Antrag des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz.

Der Verein hatte gegen die Genehmigung des Kiesabbaus in Röderau-Bobersen geklagt. Laut Heimatschutzverein verstoßen die laufenden Arbeiten gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Amphibien und Zauneidechsen. Das Gericht will damit verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Hauptsache entschieden ist.

Holcim plante auf einem rund 6,4 Hektar großen Areal Kies und Sand abzubauen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben Schutzkonzepte für verschiedene Tierarten, darunter auch Zauneidechsen, vorgelegt. Das Oberbergamt hatte dem Unternehmen auch einen vorzeitigen Abbaubeginn gestattet. Die Umsiedlung von Eidechsen wurde laut Heimatschutzverein durch das Gericht ebenfalls gestoppt.

Die Gemeinde Zeithain hatte die Abbaupläne als "überdimensioniert" kritisiert. Holcim verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts und die Zahlung von jährlich rund 300.000 Euro Gewerbesteuer an die Gemeinde sowie auf die Beschäftigung von 20 Mitarbeitern.

Originalquelle: mdr.de