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Gericht: Händlerkonten dürfen wegen Betrugszahlungen nicht eingefroren werden

Der High Court von Andhra Pradesh entschied, dass Händlerkonten nicht allein deshalb eingefroren werden dürfen, weil sie eine UPI-Zahlung von einer betrugsverdächtigen Person erhalten haben. Das Gericht stellte fest, dass ein Händler nicht jeden Kunden überprüfen könne.

8. Juli 2026
Gericht: Händlerkonten dürfen wegen Betrugszahlungen nicht eingefroren werden
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der High Court von Andhra Pradesh hat entschieden, dass Behörden das Bankkonto eines Händlers nicht einfrieren dürfen, nur weil es eine UPI-Zahlung von einer Person erhalten hat, die des Betrugs beschuldigt wird. Das Gericht stellte fest, dass "der Verkäufer die Anmeldeinformationen einer solchen Person nicht überprüfen kann", bevor er digitale Zahlungen akzeptiert.

Der Fall betraf Sri Sai Wines, einen Weinhändler in Guntur, dessen Girokonto eingefroren wurde, nachdem ein angeblich in einen Betrugsfall verwickelter Kunde 1.000 Rupien (ca. 11 Euro) per UPI bezahlt hatte. Der Händler legte Berufung ein und argumentierte, dass sein Konto mit 8,26 Lakh Rupien (ca. 9.900 Euro) ohne Vorankündigung und ohne Nachweis der Beteiligung des Händlers an der mutmaßlichen Straftat gesperrt worden sei.

Das Gericht stellte fest, dass das Konto ohne ordnungsgemäßes Verfahren und ohne Nachweis der Beteiligung des Händlers an der mutmaßlichen Straftat eingefroren worden war. Der High Court hob daraufhin die Sperrung auf und wies die Bank an, den Kontozugang wiederherzustellen. Das Urteil betonte, dass Händler die Anmeldeinformationen jedes UPI-Nutzers nicht vernünftigerweise überprüfen können, bevor sie eine Zahlung akzeptieren.

Dieses Urteil des High Courts von Andhra Pradesh steht im Einklang mit früheren Entscheidungen der High Courts von Rajasthan und Kerala, die vor einer willkürlichen Sperrung von Bankkonten bei Ermittlungen wegen Cyberbetrugs warnten. Diese Urteile unterstreichen, dass pauschale Sperrungen unverhältnismäßig sind und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Zahlungssysteme untergraben können, es sei denn, die Beteiligung des Kontoinhabers wird nachgewiesen.

Experten weisen jedoch auf anhaltende systemische Lücken in der Betrugsprävention hin. Kritiker argumentieren, dass Regulierungsbehörden sich mit Problemen wie "mangelnder Due Diligence/Compliance von Acquirern" befassen und die Begrenzung bestimmter Zahlungsarten zur Erhöhung der Nutzersicherheit in Betracht ziehen müssen. Die Transparenz bei Kontosperrungen und die tatsächlichen Rückgewinnungsquoten für Opfer von Betrug bleiben besorgniserregende Bereiche.

Originalquelle: medianama.com