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Gerichtsurteil: Obi darf Wandfarbe nicht als „klimaneutral“ bewerben

Die Baumarktkette Obi darf eine Wandfarbe laut einem Urteil des Landgerichts Köln nicht mehr als „klimaneutral“ bewerben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt.

13. Oktober 2026
Gerichtsurteil: Obi darf Wandfarbe nicht als „klimaneutral“ bewerben

Die Baumarktkette Obi darf ihre Wandfarbe nicht länger als „klimaneutral“ bewerben. Dies entschied das Landgericht Köln auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Obi Home and Garden GmbH. Laut Gerichtsurteil fehlten ausreichende Informationen darüber, wie die beworbene Klimaneutralität der Wandfarbe auf der Obi-Website erreicht werden sollte.

Das Unternehmen versuchte sich damit zu verteidigen, dass die Verantwortung für die Angabe nicht bei Obi Home and Garden liege, sondern bei einem anderen Unternehmen der Obi-Gruppe. Diese Argumentation wies das Gericht zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die DUH wertet das Urteil als wichtigen Erfolg für den Klimaschutz und den Verbraucherschutz. Geschäftsführer Jürgen Resch kritisierte, dass Obi von einem „grünen Werbeversprechen“ profitieren wolle, ohne die Angaben zu belegen. Er forderte Obi auf, sicherzustellen, dass vertriebene Produkte tatsächlich umwelt- und klimafreundlich entwickelt wurden.

Die Organisation appellierte an den Baumarktriesen, den Vertrieb von Produkten einzustellen, deren angebliche Klimaneutralität durch intransparente Kompensationsprojekte „schöngerechnet“ werde. Die DUH setzt sich seit Jahren gegen irreführende Umweltaussagen im Marketing ein.

Originalquelle: duh.de