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Bauwesen

Gericht kippt Aufhebung von Tempo 30 auf Albrechtstraße

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Abschaffung des Tempolimits 30 km/h auf der Albrechtstraße durch den Berliner Senat für rechtswidrig erklärt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gewann die Eilentscheidung.

24. Juli 2026
Gericht kippt Aufhebung von Tempo 30 auf Albrechtstraße

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Wiederanordnung von Tempo 50 km/h auf der Albrechtstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf durch den Berliner Senat gestoppt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erfolgreich einen Eilantrag eingereicht, um die Abschaffung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu verhindern.

Das Gericht befand, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die von der DUH angeführten schwere Schulwege nicht ausreichend geprüft hat. Eine "Pulkbildung" von Schülern sei nicht zwingende Voraussetzung für ein Tempolimit, so das Gericht. Die Verwaltung muss nun binnen zwei Wochen nach Rechtskraft des Beschlusses das Tempolimit von 30 km/h auf dem betroffenen Abschnitt zwischen Robert-Lück-Straße und Neue Filandastraße wiederherstellen.

Die DUH bezeichnete die Entscheidung als Sieg für die Verkehrssicherheit und kritisierte die zuständige Senatorin scharf. Die Organisation kündigte an, auch gegen andere Maßnahmen des Senats, wie den geplanten Rückbau von Pop-up-Radwegen, rechtlich vorzugehen.

Der Senat kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die ursprünglichen Tempo-30-Zonen waren Bestandteil eines Luftreinhalteplans, der aufgrund einer Klage der DUH aufgestellt worden war. Der Senat hatte im Zuge der Fortschreibung des Plans versucht, diese Zonen wieder aufzuheben.

Originalquelle: duh.de