Gericht weist Klage gegen Fahrer nach Tod eines Mitfahrers ab
Ein Gericht hat eine Klage abgewiesen, die von den Angehörigen eines Mannes gefordert wurde, der während einer Mitfahrgelegenheit an einem Herzinfarkt starb. Der Fahrer wurde für nicht haftbar erklärt.

Ein Gericht in China hat eine Klage von Angehörigen eines verstorbenen Mitfahrers abgewiesen, die eine Entschädigung in Höhe von über 180.000 Yuan (ca. 23.000 Euro) von einem Fahrer forderten. Der Mann erlitt während der Fahrt einen Herzinfarkt und verstarb. Der Fahrer wurde von jeglicher Haftung freigesprochen.
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2026, als der Kläger namens Zhao eine Mitfahrgelegenheit über eine Online-Plattform nutzte. Während der Fahrt bemerkte der Fahrer, Wei, dass Zhao auf dem Rücksitz nicht mehr reagierte. Wei stoppte das Fahrzeug umgehend, leistete Erste Hilfe und bat Anwohner um Hilfe. Er alarmierte auch den Rettungsdienst und informierte die Familie des Verstorbenen.
Die Familie des Verstorbenen reichte Klage gegen Wei ein und behauptete, dass dieser die Rettungsmaßnahmen verzögert und illegalen Taxi-Betrieb betrieben habe. Sie argumentierten, Wei hätte Zhao sofort zu einem Arzt bringen oder professionelle Hilfe organisieren müssen, und machten ihn für die Folgen verantwortlich.
Das Gericht entschied, dass es sich bei der Fahrt um eine legale private Mitfahrgelegenheit handelte und nicht um einen gewerblichen Transport. Wei wurde als Privatperson nicht die Verpflichtung oder die Fähigkeit zugemutet, eine plötzliche Herzerkrankung vorherzusehen oder medizinische Expertise zu leisten. Das Gericht befand, dass Wei unter den gegebenen Umständen angemessen und schnell gehandelt habe, um Hilfe zu rufen und seine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Daher wurden sämtliche Forderungen der Angehörigen abgewiesen.