Gericht weist Rückforderungsanspruch der Familie für Online-Spenden über 900.000 Euro zurück
Das Pekinger Internetgericht hat die Klage einer Familie abgewiesen, die die Rückerstattung von über 6,5 Millionen Yuan für Online-Spenden forderte. Das Gericht stellte fest, dass die Eltern an den Ausgaben beteiligt waren und nicht nur das minderjährige Kind.

Das Pekinger Internetgericht hat die Klage einer Familie abgewiesen, die die Rückerstattung von über 6,5 Millionen Yuan (ca. 900.000 US-Dollar) für Online-Plattform-Spenden forderte. Der Fall stellt die höchste Summe dar, die minderjährige Online-Ausgaben betrifft und vom Gericht seit seiner Gründung bearbeitet wurde.
Die Klage wurde von einer 17-jährigen Schülerin, begleitet von ihrer Mutter, gegen mehrere Livestreaming-Plattformen eingereicht. Sie behaupteten, die Jugendliche habe die Handynummern ihrer Mutter genutzt, um drei Konten zu erstellen und Millionenbeträge an Streamer gespendet, ohne elterliche Zustimmung. Daher argumentierten sie, dass die Transaktionen rechtlich ungültig und erstattungsfähig seien.
Im Laufe des Prozesses deckte das Gericht jedoch Beweise auf, die die Darstellung der Familie als unvollständig erscheinen ließen. Die Plattformen gaben an, dass die drei fraglichen Konten Gebühren von 5,6 Millionen Yuan verursacht hatten, nicht die ursprünglich behaupteten 3,1 Millionen Yuan. Darüber hinaus hatte ein viertes Konto, das auf den Vater des Mädchens registriert war, ähnliche Spenden in Höhe von über 900.000 Yuan angehäuft, was die Gesamtsumme auf über 6,5 Millionen Yuan erhöhte.
Die von den Plattformen vorgelegten Beweise deuteten auf eine tiefe Beteiligung sowohl der Jugendlichen als auch ihrer Eltern hin. Über 20 Gesichtserkennungsprüfungen, die für große Transaktionen erforderlich sind, wurden auf den Konten durchgeführt, wobei die Eltern diese selbst vornahmen und damit den Ausgaben zustimmten. Darüber hinaus enthielten Audioaufnahmen und Chat-Kommentare von den Streams die Sprache und Lebensstilreferenzen Erwachsener, die nicht mit dem Alltag einer Gymnasiastin übereinstimmten. Ein Kommentar erwähnte sogar ausdrücklich "eine Rückerstattung als Minderjährige mit falschen Informationen beantragen".
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Eltern sich der erheblichen Ausgaben bewusst waren und sich aktiv daran beteiligten, einschließlich der Umgehung von Ausgabenlimits durch Gesichtserkennung. Ihr Handeln galt als Zustimmung zu den Transaktionen. Folglich wies das Gericht die Forderung der Familie auf vollständige Rückerstattung ab. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.