Klage gegen Adidas: Irreführende Klimaneutralitätswerbung untersagt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Sportartikelhersteller Adidas erzielt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat geurteilt, dass Adidas nicht mehr mit pauschalen Versprechen zur zukünftigen Klimaneutralität werben darf, ohne deren Erreichen konkret darzulegen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine Verurteilung der adidas AG wegen irreführender Werbung erwirkt. Durch Urteil vom 25. März darf das Unternehmen seine Aussage „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein: Adidas verpflichtet sich zu einer Reihe ehrgeiziger Ziele, die den Weg zu Klimaneutralität entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette 2050 ebnen werden“ nicht mehr verbreiten.
Das Gericht stellte fest, dass Adidas weder dargelegt hat, wie das Ziel der Klimaneutralität über 2030 hinaus konkret erreicht werden soll, noch ob dabei Klimakompensationsmaßnahmen eingesetzt werden. Eine nachvollziehbare Erklärung hierzu blieb das Unternehmen auch im gerichtlichen Verfahren schuldig. Die DUH kritisiert solche Versprechen als Irreführung und fordert, dass Unternehmen Emissionen vermeiden statt auf Kompensationsprojekte zu setzen.
Die DUH fordert von der Bundesregierung klare Regeln und Bußgelder für Greenwashing. Die Organisation betont, dass Unternehmen ihre Versprechen zum Klimaschutz glaubwürdig und transparent belegen müssen, insbesondere angesichts der Klimakrise. Sonst bleibe die Werbung nur heiße Luft und täusche die Verbraucherinnen und Verbraucher.
In den Urteilsgründen heißt es, dass Verbraucher Aussagen zur Klimaneutralität in der Regel so verstehen, dass diese durch eigene Emissionsreduktionen erreicht wird. Der Begriff ist mehrdeutig, und bei Umweltthemen haben Verbraucher ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis. Da Adidas die Nutzung von Kompensationsmaßnahmen nicht offengelegt hat, wurden die Anforderungen an die Aufklärungspflicht nicht erfüllt.