Gericht: "Klimaneutrale" Hotelwerbung von Best Western rechtswidrig
Das Landgericht Berlin hat eine Werbung für "klimaneutrale" Hotelübernachtungen durch die German Hospitality Management GmbH (Best Western) für rechtswidrig erklärt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte dagegen geklagt.

Die German Hospitality Management GmbH, Betreiberin unter anderem eines Best Western Hotels in Mannheim, darf Hotelübernachtungen nicht mehr ohne nähere Erläuterungen als "klimaneutral" oder "CO2-neutral" bewerben. Dies entschied das Landgericht Berlin in einem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengten Verfahren.
Die DUH hatte die Werbung des "Sure Hotel by Best Western Mannheim City" beanstandet. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen lediglich Emissionen aus dem Strom- und Gasverbrauch berücksichtigt hatte, während andere relevante Emissionsquellen wie Abfallentsorgung und Wäschereinigung ignoriert wurden.
Die DUH bezeichnete dies als dreiste Verbrauchertäuschung und irreführendes Greenwashing. Die Organisation fordert Justizminister Marco Buschmann auf, ein schnelles und umfassendes Verbot für Umweltaussagen zu erwirken, die auf angeblichen Kompensationen von CO2-Emissionen beruhen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betonte, dass Unternehmen ihre Umweltversprechen wissenschaftlich belegen und reale, messbare Emissionsreduktionen nachweisen müssen. "Unternehmen dürfen sich nicht weiter von ihrer Verantwortung freikaufen", so Resch.