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Verbraucher

Gerichtsurteil: Energieausweis muss bei Wohnungsbesichtigung unaufgefordert vorgelegt werden

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Verbraucher bei Wohnungsbesichtigungen das Recht auf unaufgeforderte Vorlage des Energieausweises haben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt verstärkte Kontrollen an.

17. Juni 2026
Gerichtsurteil: Energieausweis muss bei Wohnungsbesichtigung unaufgefordert vorgelegt werden

Berlin – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Berlin ein Urteil erwirkt, das die Rechte von Miet- und Kaufinteressenten bei Immobilien stärkt. Das Gericht bestätigte, dass Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen ohne Aufforderung vorgelegt werden müssen, eine Verpflichtung, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert ist.

Die DUH hatte im Jahr 2019 bei eigenen Überprüfungen von Wohnungsbesichtigungen festgestellt, dass diese Informationspflicht oft missachtet wurde. Auch wenn Informationen im Vorfeld übermittelt wurden, fehlten sie bei der eigentlichen Besichtigung. Das Gericht folgte der Auffassung der DUH, dass eine gestufte Informationspflicht nicht existiert und der Ausweis ohne explizite Nachfrage zur Verfügung gestellt werden muss.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hob die Bedeutung des Urteils für Verbraucher hervor. Der Energieausweis informiere über die energetische Qualität, die Klimafreundlichkeit und die zu erwartenden Heizkosten einer Immobilie und sei somit ein wichtiges Entscheidungskriterium.

Die Organisation kritisiert seit Längerem, dass die zuständigen Landesbehörden die Umsetzung des GEG nur unzureichend kontrollieren. Die DUH will ihre Kontrollen intensivieren und wird Verbraucherhinweise auf Verstöße an die Behörden weitergeben, um eine konsequentere Durchsetzung des Gesetzes zu erreichen.

Originalquelle: duh.de