Gericht untersagt L'Oréals irreführende Werbung für Garnier Haarfärbemittel
Der Kosmetikkonzern L'Oréal darf ein Garnier Haarfärbeprodukt nicht mehr mit pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen bewerben, ohne diese konkret zu erläutern, entschied das Landgericht Düsseldorf.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen Erfolg gegen Greenwashing durch den Kosmetikkonzern L'Oréal erzielt. Das Unternehmen darf das Haarfärbeprodukt seiner Marke Garnier nicht mehr mit allgemeinen Angaben zu seinem „Nachhaltigkeits-Engagement“ bewerben, ohne die Umweltvorteile konkret zu erläutern.
Das Gericht stellte fest, dass die auf der Verpackung des Haarfärbemittels angebrachten Aussagen zum „Garnier-Nachhaltigkeitsengagement“ – darunter der „mehr Einsatz“ von recycelten Materialien und der Kampf gegen Plastikverschmutzung – unklar waren. Für Verbraucher sei nicht ersichtlich, welche konkreten Maßnahmen das Unternehmen bereits ergriffen oder für die nahe Zukunft geplant habe.
Die DUH wertete das Urteil als Sieg im Kampf gegen irreführende Umweltwerbung. L'Oréal habe mit unverbindlichen Slogans wie „mehr Einsatz“ versucht, Verantwortung zu umgehen, ohne überprüfbare Angaben zu Umfang und Wirkung zu machen. Die Formulierung „wir möchten für unsere Produkte“ berge die Gefahr, dass Verbraucher unverbindliche Ziele für die ferne Zukunft nicht von bereits getätigten Maßnahmen unterscheiden könnten.
Nach Auffassung des Gerichts können sich Durchschnittsverbraucher keine zutreffenden Vorstellungen von den Vorteilen des Produkts verschaffen, wenn unklar bleibt, welche Maßnahmen L'Oréal ergriffen hat und ob diese das Produkt betreffen. Informierte Kaufentscheidungen seien somit erschwert, was für die Klimakrise problematisch sei, so die DUH.