Landgericht Düsseldorf: Apotheken haften für „Dr. Ansay“-Rezepte
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Apotheken für die Annahme von Medizinalcannabis-Rezepten über die Plattform „Dr. Ansay“ mit haften. Das Urteil betont die Pflicht von Apotheken, Arzneimittelmissbrauch entgegenzutreten.

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 24. April 2026 entschieden, dass Apotheken, die über die Plattform „Dr. Ansay“ im Zusammenhang mit dem Bezug von Medizinalcannabis tätig sind, für rechtswidrige Handlungen der Plattform mitverantwortlich sind. Die Vorwürfe bezogen sich darauf, dass sowohl die Bewerbung von Medizinalcannabis auf der Plattform als auch das Angebot, dort Verschreibungen über einen Fragebogen auszustellen, rechtswidrig seien.
Das Gericht stellte fest, dass die Apotheken sich der Rechtswidrigkeit des Angebots bewusst waren und somit gegen § 17 Abs. 8 ApoBetrO verstoßen, der die Verpflichtung vorsieht, erkennbarem Arzneimittelmissbrauch entgegenzutreten. Da die Verschreibungen oft ohne persönlichen Arztkontakt und möglicherweise ohne ausreichende medizinische Indikation erfolgten, wurde von einem Missbrauchsrisiko ausgegangen.
Die Apothekerkammer Nordrhein begrüßte die Entscheidung. Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte, dass wirtschaftliche Herausforderungen lokaler Apotheken keine Beteiligung an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen rechtfertigen. Er bekräftigte die Verpflichtung der Apothekerschaft zur Volksgesundheit und zum Erhalt des Vertrauens.
Justiziarin Dr. Bettina Mecking äußerte den Wunsch nach politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs. „Uns wäre wohler, wenn die Politik endlich den festgestellten Missbrauch durch effektive Maßnahmen begegnen würde“, sagte sie.
Der die Apothekerkammer vertretende Dr. Morton Douglas forderte die Aufsichtsbehörden auf, die Entscheidung durchzusetzen. Er wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit solchen Anbietern die Apotheken unzuverlässig mache und von ihrer gesetzlichen Aufgabe abweiche.