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Gericht: Volksbank muss Vorfälligkeitsentschädigung erstatten

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass eine Volksbank eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss. Grund sind unklare Vertragsformulierungen, die gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Das Urteil könnte weitere Banken betreffen.

23. September 2026
Gericht: Volksbank muss Vorfälligkeitsentschädigung erstatten
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Landgericht Bonn hat eine Volksbank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Grund dafür sind Formulierungen in den verwendeten Vertragsunterlagen, die nach Ansicht des Gerichts den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Das Urteil vom 22. Dezember 2022 könnte weitreichende Folgen für viele Kreditinstitute haben, die ähnliche Standardformulare nutzen.

Im konkreten Fall hatten Kläger, vertreten durch die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte, eine Immobilienfinanzierung bei der beklagten Volksbank abgeschlossen. Beim vorzeitigen Verkauf der finanzierten Immobilie im Jahr 2021 musste eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 15.121,50 Euro gezahlt werden, da die Zinsbindung bis 2029 lief.

Das Gericht stellte fest, dass Darlehensgeber nach geltender Rechtslage verpflichtet sind, klar und verständlich über die Voraussetzungen und die Berechnungsmethodik von Vorfälligkeitsentschädigungen aufzuklären. Die in den Vertragsunterlagen getroffenen Angaben zur Berechnung der Entschädigung wurden als unzureichend bewertet. Insbesondere sei nicht klar geworden, dass die Berechnung auf dem Zeitraum der gesicherten Zinserwartung basiert und nicht auf der Restlaufzeit des Darlehens.

HAHN Rechtsanwälte weist darauf hin, dass die vom Landgericht Bonn aufgestellten Rechtsgrundsätze auch auf Verträge anderer Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD-Banken übertragbar seien. Dies betrifft Darlehensverträge, die nach dem 20. März 2016 geschlossen wurden. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstbewertung für betroffene Verbraucher an.

Originalquelle: hahn-rechtsanwaelte.de