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Gerichtsurteil wirksam: Umwelthilfe stoppt Bayer-Versprechen zu Netto-Null-Emissionen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein rechtswirksames Gerichtsurteil gegen die Bayer AG erwirkt. Das Urteil untersagt dem Konzern die intransparente Kommunikation seiner Netto-Null-Emissionsversprechen für 2050.

27. Juni 2026
Gerichtsurteil wirksam: Umwelthilfe stoppt Bayer-Versprechen zu Netto-Null-Emissionen

Berlin – Ein vom Landgericht Köln bestätigtes Urteil der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist rechtswirksam. Die Umwelthilfe hatte Klage gegen die Bayer AG wegen irreführender Angaben zu deren Netto-Null-Emissionszielen bis 2050 eingereicht. Das Urteil unterbindet nun die bisherige Kommunikation des Chemie- und Pharmakonzerns zu diesem Versprechen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass das Urteil zeige, dass auch große Konzerne sich an ihre öffentlichen Zusagen halten müssen. Er warf Bayer vor, sich als Teil der Lösung für die Klimakrise darzustellen, während das Kerngeschäft, einschließlich der Produktion von Glyphosat, weiterhin Umweltzerstörung fördere.

Die DUH fordert von Bayer eine konsequente Kursänderung. Dies beinhaltet eine transparente und ehrliche Klimaberichterstattung, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Klima- und Umweltbelastungen sowie den sofortigen Ausstieg aus der Glyphosat-Produktion. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt, um Greenwashing entgegenzuwirken.

Dem Konzern wurde eine dreimonatige Frist zur Anpassung seiner Werbemaßnahmen eingeräumt. Die DUH kündigte an, ihren Einsatz für ambitionierten Klima- und Umweltschutz fortzusetzen und sich weiterhin gegen die Genehmigung von Glyphosat auf europäischer Ebene zu engagieren.

Originalquelle: duh.de