Gerichtsurteil: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer oft unwirksam
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für eine GmbH-Geschäftsführerin unwirksam war. Das Urteil betont die Notwendigkeit präziser Klauselformulierungen.

Eine Analyse vom 26. Februar 2024 beleuchtet eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln bezüglich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote für GmbH-Geschäftsführer. Das Urteil stellt die Wirksamkeit vieler solcher Klauseln in Frage und betont den Schutz der beruflichen Fortkommensmöglichkeiten.
Im konkreten Fall stritt eine ehemalige Geschäftsführerin mit ihrer GmbH gegen die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Dieses untersagte ihr jegliche Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen, was die Geschäftsführerin als unzumutbare Einschränkung ihrer Berufsausübung ansah.
Das Gericht gab der Geschäftsführerin Recht und erklärte das Wettbewerbsverbot für nichtig. Es sei unangemessen, da es jede Tätigkeit bei einem Wettbewerber ausschließe. Die Richter stellten klar, dass solche Verbote nur zulässig sind, wenn sie betrieblich zwingend erforderlich und zeitlich, räumlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. Ein Ausschluss als potenzieller Wettbewerber ist unzulässig.
Die Entscheidung unterstreicht, dass die Formulierung von Wettbewerbsverboten sorgfältig erfolgen muss. Weder eine zeitliche Dauer von über zwei Jahren noch eine fehlende räumliche Eingrenzung sind zulässig. Eine Karenzentschädigung allein kann ein unwirksames Verbot nicht heilen. Alternativ können Kundenschutzklauseln erwogen werden, die das berufliche Fortkommen weniger stark einschränken.